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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Summer School in den USA (HIIILFEEEE!!!)



stef4219
28.04.2006, 17:34
Ich bin mitlerweile verzweifelt: Ich bekomme von einer Stiftung die finanziellen Mittel für einen Summer-School-Kurs in Wirtschaft an der Harvard Uni zur Verfügung gestellt. Die Organisation ist allerdings mein Ding. Ich habe also bei der Botschaft angerufen und gefragt, welches Visum ich brauche, wenn ich diesen 2 Monate langen Sommerkurs machen möchte. Der Herr von der Hotline sagte: grundsätzlich F-1 und dass ich dafür Formular I-20 von der Uni brauch. Habe mich an diese also gewandt und die sagten mir, dass sie das Formular nur an Vollzeit-Studenten ausstellen dürfen und das ich ein B-1/B-2-Visum bräuchte. Was mache ich nun?:confused :confused :confused

Heidi
28.04.2006, 17:44
Lies Dich bitte erst einmal hier durch ,dann stelle Dich vor und dann sind hier alle gern bereit Auskunft wenn mgl. zu geben:)

Ralph
28.04.2006, 19:08
Danke Heidi.

@stef4219: Falls es dir entgangen ist, das erste Posting im Forum muss die Vorstellung sein:http://www.roundtable-usa.com/forumdisplay.php?f=4

Ralph

Heidi
28.04.2006, 19:13
oops Sorry Ralph war ja Dein Job :o Ich hab total spontan getippt als ich dies schon wieder las....

american
28.04.2006, 19:15
oops Sorry Ralph war ja Dein Job :o Ich hab total spontan getippt als ich dies schon wieder las....Wir ziehen doch hier alle am gleichen Strang. Ich denke nciht, daß sich Ralph über eine kleine "Entlastung" beschwert. Hat ja viel zu tun die letzten Tage :biggrin

Ralph
28.04.2006, 19:19
oops Sorry Ralph war ja Dein Job :o Ich hab total spontan getippt als ich dies schon wieder las....Aber Heidi, ich habe zwar formal diesen "Job", aber das sagt ja nicht, dass andere geschätzte Mitglieder die "Neuen" auch an solche höflichen "Kleinigkeiten" erinnern dürfen. Wie @american richtig schreibt, wir ziehen alle am gleichen Strang.

LG,
Ralph

Heidi
28.04.2006, 19:20
Ralph ist schon richtig bei mir angekommen :) wollte ja auch nur ein bisschen hoeflich sein....:)

stef4219
29.04.2006, 13:21
Okay habe mich nun vorgestellt....

Coyote
30.04.2006, 00:38
Es gibt prinzipiell vier verschiedene Visa-Kategorien, die in Frage kommen: B, F, J, M Visa.

In der Regel geht man ueber ein F1-Visum, dazu muss die Schule/Uni aber akkreditiert sein und berechtigt sein, die Form I-20 auszustellen. Aehnliche Anforderungen gelten fuer die J und M Visa. Fuer Kurse an Universitaeten kommen in der Regel ein F oder ein J Visum in Frage. In beiden Faellen muss die Uni taetig werden.

Obwohl nach dem Gesetz ein B-Visum eigentlich nicht fuer Studien vorgesehen ist, handhabt der USCIS es allerdings so, dass fuer kurze Lehrgaenge oder Kurse lediglich ein B2-Visum bzw. die Einreise mit dem B-Waiver gebraucht wird, wenn der Besuch der USA ansonsten als "touristisch" angesehen werden kann.

Man findet die Vorschriften hier: 9 FAM 41.31 N13.6 http://foia.state.gov/masterdocs/09fam/0941031N.pdf
und 9 FMA 41.61 N.16.7
http://foia.state.gov/masterdocs/09fam/0941061N.pdf

Susan
30.04.2006, 11:19
Hallo Wolf,

das ist sehr interessant und war mir bisher so noch gar nicht bewusst.

Viele Veranstalter bieten ja auch Sprachkurse an, unter anderem auch in die USA. Wenn man jetzt an so einem Sprachkurs teilnehmen wuerde (Dauer im Normalfall ja nur 2-4 Wochen), muss man dann auch ein B-Visum beantragen? Oder kann man das dann ganz normal unter dem VWP machen?

Ich frage mich naemlich schon laenger, welches Visum die Teilnehmer wohl haben. :confused

Liebe Gruesse aus Muenster,

Susan

Heidi
30.04.2006, 16:17
Faellt ein Sprachkurs nicht einfach unter den Begriff Freizeitbeschaeftigung wie zum beispiel ein Surfkurs/Tauchkurs oder Workshop welcher Sparte auch immer???? und ist dies nicht einfach im Urlaub zu absolvieren??? dann waers doch mit VW ok...dachte ich jetzt mal so

Coyote
30.04.2006, 19:41
Das geht in den meisten Faellen, wenn es kurze Kurse sind, mit B-Visum, bzw. mit Waiver. Laengere Sprachkurse dagegen benoetigen F-Visum.

stef4219
30.04.2006, 22:03
In welchen Fällen werden denn die Ausnahmen eventuell erteilt? Es ist genauer so abgelaufen, dass die Uni mir sagte, dass sie zwar berechtigt sind ein I-20 auszustellen, dass sie es aber nur bei full-time-studies dürfen ( min. 8 units/week) und dass ich bei 4units/week mit einem Touristenvisum hinkäme. Mein Problem ist nun, dass ich bei der Botschaft telefonisch die Auskunft bekam, dass es solche Ausnahmen nicht gibt. Das kann ja aber irgendwie nicht sein, wenn es ja da Ausnahmen gibt und wenn die Uni, die ja wahrscheinlich schon öfters Erfahrungen mit internetional students gemacht hat, sagt es ginge. Der Kurs dauert genau acht Wochen, fällt also zeitlich noch unter das WVP.
Ich habe das Glück, dass ich bei der sauteuren Haotline auch noch zwei mal die gleich Pfeife an der Strippe hatte. Ich habe das Gefühl, dass ein weiteres Telefonat mir nur dann etwas bringt, wenn ich vorher schon genau weiß, was ich darf und was nicht. Nützt es vielleicht, wenn ich irgendetwas von der Internet Seite ausdrucke oder meine Buchungsbestätigung und diese der Botschaft zukommen lasse?

Dankeschön Steffi

stef4219
30.04.2006, 22:07
Habe auch gefunden, wo das mit diesen Kursen erwähnt ist (9 FAM 41.31 N13.6 Short Course of Study) aber da steht leider nichts besonderes!:traurig

Coyote
01.05.2006, 01:05
Hm, das ist eine bloede Situation. Das Problem ist, da gibt es nichts genaueres. FAM sind die Vorschriften, die die Konsulate erhalten. Was nun genau ein "short study course" ist zu entscheiden ist in das Ermessen des Beamten gelegt, wobei es da schon Praezedenzfaelle gibt, nach denen sie sich richten sollten. Der call center Mitarbeiter da hat vermutlich keine Ahnung gehabt.

Nun kannst Du Dich auf die Uni verlassen und es einfach probieren ohne F-Visum einzureisen oder Du kannst versuchen irgendwie eine Bestaetigung vom Konsulat dafuer zu erhalten. Die abschliessende Entscheidung muss eh der Grenzbeamte am Flughafen treffen.

Ich kann Dir nur sagen wie es einem Verwandten von mir in der gleichen Situation erging: er kam ohne F-Visum, wurde am Flughafen natuerlich prompt danach gefragt und hatte keins. Der Beamte meinte dann: Na gut, eigentlich muesstest du ein F1-Visum haben, aber dann machen wir das eben auf B2. Und, da mein Verwandter Deutscher ist, konnte er dann eben per waiver einreisen.

Wie gesagt, ein Beispiel. Das soll jetzt auf keinen Fall als Beratung verstanden werden.

stef4219
01.05.2006, 09:54
Dankeschön! Hmmm, werde wohl versuchen vsowohl von der Schule als auch vom Konsulat eine Bestätigung zu bekommen. Verstehe ich das richtig, dass ich dann garnicht nach FAM muss sondern nur im Flugzeug das Ding ausfülle?