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Thema: Berufsanerkennung

  1. #1
    Registriert seit
    04.09.2006
    Ort
    Alto Adige
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    58

    Standard Berufsanerkennung

    Ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage. Ich habe irgendwo gelesen, ich müsste "beweisen", dass mir die Berufserlaubnis nicht entzogen wurde. Wie mache ich das denn jetzt, in D gibt es ja diese Registrierung nicht, aber in Südtirol schon. Reicht da meine Südtiroler Registrierungsnummer, oder muss ich mich auch noch ans deutsche Gesundheitsamt wenden?
    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind!

  2. #2
    Registriert seit
    28.06.2004
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    5.989

    Standard

    hm, ich kenne mich nicht bei den speziellen Vorschriften fuer nurses aus, aber in anderen Berufsfeldern, z.B. bei Rechtsanwaelten, muss man ein Schreiben der auslaendischen Zulassungs- oder Aufsichtsbehoerde vorlegen, aus dem hervorgeht, dass man ein "member in good standing" ist.

  3. #3
    Registriert seit
    25.05.2004
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    Southern California
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    1.911

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    Die State Boards wollen in der Regel nur, dass man eine entsprechende Erklärung auf dem Antragformular unterschreibt, mehr nicht. Man kann noch beifügen, dass im Herkunftsland z.B. keine Lizenznummern vergeben werden. State Boards, die häufig Anträge von Ausländern bearbeiten, kennen die Verhältnisse in den jeweiligen Ländern ohnehin schon recht genau.

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